Das Ende der Einbahnstraße: Warum der Wiedereinstieg in den SAP-Support jetzt so günstig wie nie
Die Europäische Kommission hat das Kartellverfahren gegen SAP bezüglich der On-Premise-Wartungsbedingungen (Verfahrensnummer AT.40823) mit einem wegweisenden Verpflichtungsbeschluss offiziell abgeschlossen.
Am 9. Juli 2026 hat die EU-Kommission diese Zusagen rechtlich bindend erklärt.
Pressemitteilung: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_26_1554
Sie gelten weltweit für alle Bestands- und Neukunden, laufen über eine Dauer von 10 Jahren und werden penibel von einem unabhängigen Monitoring Trustee überwacht.
Für Unternehmen im SAP-On-Premise-Umfeld bedeutet das nichts weniger als eine historische Verschiebung der Kräfteverhältnisse und völlig neue wirtschaftliche Handlungsspielräume! Das starre „All-or-Nothing“-Prinzip der Wartung ist damit in seiner alten Form endgültig Geschichte.
𝗗𝗶𝗲 Top 𝟱 der Neuerungen
1. Wiedereinstieg wird extrem günstig: Die Reinstatement Fee fällt!
Wer früher aus der SAP-Wartung austrat (etwa um zu einem günstigeren Drittanbieter zu wechseln), stand oft vor einer finanziellen Einbahnstraße: Bei einer eventuellen Rückkehr forderte SAP drakonische Strafgebühren. Damit ist jetzt Schluss:
- Die administrative Reinstatement Fee entfällt vollständig.
- Nachzahlungen für zurückliegende Wartungszeiträume (Back-Maintenance Payment) werden drastisch gedeckelt – und zwar auf den niedrigeren der folgenden Werte:
- 50 % der Wartungsgebühren, die für die Auszeit fällig gewesen wären.
- Maximal 6 Monatsraten der entsprechenden Systemlandschaft.
- Für ältere Produkte (sogenannte „dedicated licenses“ laut Liste in Annex 1 des Beschlusses) entfällt die Nachzahlung beim Wiedereinstieg sogar zu 100 %!
2. Landschafts-Splits für maximale Flexibilität
Das alte Diktat, wonach die gesamte SAP-Landschaft einheitlich gewartet werden muss, bröckelt. Sie dürfen Ihre SAP-Systeme nun in mehrere unabhängige Commercial-Installationen aufteilen.
- Verschiedene Systemteile können unterschiedliche Support-Modelle (z. B. Standard- vs. Enterprise-Support) nutzen.
- Einzelne Systemteile dürfen an Third-Party-Support-Anbieter ausgelagert oder komplett ohne Wartung betrieben werden.
- Kein Repricing-Risiko: Ein solcher Split oder die Teilkündigung der Wartung für einzelne Installationen führt ausdrücklich zu keinem Rabattverlust bei den verbleibenden Systemen!
- Gemäß Annex 2 des Beschlusses lassen sich unkritische oder lose gekoppelte Systeme (wie HCM in getrennten Instanzen, BusinessObjects, BW oder regionale ERP-Systeme) hervorragend separieren.
3. Rabattneutrale Kündigung ungenutzter Lizenzen
SAP schafft weitreichende Teilkündigungsrechte für ungenutzte Software (Shelfware) – ohne dass Ihre historischen Mengenrabatte auf die verbleibenden Lizenzen zusammengestrichen werden (kein „Re-Discounting“):
- End-of-Life-Produkte: Produkte, für die nur noch kundenspezifischer Support angeboten wird.
- Failed Implementation: Wenn ein Go-Live nachweislich an Softwarefehlern (Bugs), fehlender vertraglicher Funktionalität oder mangelhafter SAP-Leistung scheitert.
- Insolvenz & Personalabbau: Bei einem Personalabbau von mehr als 10 % innerhalb von 2 Jahren dürfen bis zu 10 % der User-Lizenzen rabattneutral gekündigt werden (rückwirkend ab dem 1. Januar 2025).
4. Single Metric Contracts ab 500.000 € Volumen
Ab einem kumulierten Netto-Lizenzvolumen von 500.000 Euro für ERP-Produkte muss SAP Ihnen auf Anfrage aktiv und in gutem Glauben Verträge vorschlagen, die auf einer einzigen, einheitlichen Metrik (z. B. Belegschaftsgröße) basieren.
- Bei einer Unterauslastung sinkt Ihre Wartungsbasis im Zuge des jährlichen Audits um bis zu 20 % pro Jahr.
- Nach Ablauf des Vertrags behalten Sie Ihre unbefristeten Lizenzen.
5. Neuer Schutz vor Vertriebsdruck: Die Clearing Structure
Kunden, die ihre neuen Rechte geltend machen, werden gesetzlich geschützt:
- Clearing Structure: Bei Unstimmigkeiten oder Verweigerungen seitens SAP können Sie eine Überprüfung durch eine neue interne Clearing-Stelle verlangen. Deren Mitarbeiter dürfen weder dem Vertrieb angehören noch vertriebsabhängig vergütet werden.
- Non-Retaliation: SAP ist es vertraglich strengstens verboten, Kunden für die Nutzung dieser Rechte finanziell (z. B. durch Preiserhöhungen an anderer Stelle), technisch (z. B. durch künstliche Barrieren) oder über den Kundenservice zu benachteiligen.
Schluss mit dem All-or-Nothing-Zwang: Wie Sie ab sofort Ihre SAP-Wartungskosten optimieren:
Diese neuen EU-Regelungen eröffnen erhebliche Optimierungspotenziale, die zuvor undenkbar waren. Da SAP ab dem Stichtag (09.07.2026) vertraglich drei Monate Zeit hat, um die finalen Programme (u. a. das SAP Support Reinstatement Program und das Landscape Split Program) offiziell im SAP Trust Center zu veröffentlichen (voraussichtlich bis ca. Oktober 2026), sollten Sie diese Übergangszeit aktiv nutzen:
- Systemlandschaft inventarisieren & analysieren: Identifizieren Sie lose gekoppelte Systeme (z. B. HR, Altsysteme, Archivsysteme) und prüfen Sie die Machbarkeit eines Landscape Splits.
- Wirtschaftlichkeit von Third-Party-Support prüfen: Da die finanzielle Barriere für eine spätere Rückkehr zu SAP („Reinstatement Fee“ & „Back-Maintenance-Deckelung“) gefallen ist, sinkt das Risiko eines Wechsels zu Drittanbietern auf Null.
- Ungenutzte Lizenzen („Shelfware“) aufspüren: Überprüfen Sie Ihre Verträge auf ungenutzte Lizenzen und gleichen Sie ab, ob diese unter die neuen rabattneutralen Teilkündigungsrechte (z. B. End-of-Life, fehlgeschlagene Projekte) fallen.